Gerade in Branchen wie Produktion, Baugewerbe und Gesundheitswesen ist die rechtssichere Handhabung gefährlicher Abfälle ein essentieller Bestandteil des innerbetrieblichen Entsorgungsmanagements. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verpflichtet Abfallerzeuger rechtlich zur digitalen Dokumentation gefährlicher Abfälle, doch dies ist nur ein kleiner Schritt hin zur Digitalisierung des Abfallmanagements.
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Seit 2010 ist es Abfallerzeugern, -beförderern und -entsorgern sowie zuständigen Behörden gesetzlich vorgeschrieben, gefährliche Abfälle elektronisch nachzuweisen. Zwar war die Nachweisführung auch zuvor bereits verpflichtend, jedoch lief alles noch analog ab – eine zeit- und kostenintensive Methode. Doch dies änderte sich glücklicherweise mit der Neufassung der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (kurz: Nachweisverordnung, NachweisV), die Anfang 2007 in Kraft trat und die gesetzliche Grundlage für das eANV bildet. Die größte Novellierung ist der Umstieg von Papierformularen und händischen Unterschriften auf elektronische Formulare und Signaturen.
Die Nachweisverordnung ist wiederum Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), um die Kreislaufwirtschaft und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen zu fördern. Darin werden unter anderem die Abfallbezeichnung und gefährliche Abfälle (§ 48), Register- (§ 49) und Nachweispflichten (§ 50) sowie der Kreis der Nachweispflichtigen und Registerpflichtigen definiert.
Laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sollen die rechtlichen Neuerungen zu weniger „Bürokratie“ und „mehr Effizienz [in] der abfallrechtlichen Überwachung“ führen. Zentral ist dabei die Verwaltung von elektronischen Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Übernahmescheinen, Erstellung von elektronischen Signaturen, automatischer Dokumentenversand sowie die automatische Registerführung für nachweispflichtige Abfallarten laut Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).
Das eANV löst Papierformulare ab und vereinfacht so die Koordination und Kommunikation zwischen den einzelnen Beteiligten, indem die digitale Lösung eine reibungslose Zusammenarbeit ermöglicht. Zudem werden durch das elektronische Verfahren Medienbrüche vermieden. Zu den Vorteilen des eANVs gehören neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen die erhöhte Datensicherheit, verbesserte und einheitliche Datenqualität (vor allem hilfreich für eine einfachere Datenauswertung und -optimierung) sowie generell vereinfachte und beschleunigte Bearbeitungsprozesse.
Die elektronische Nachweisführung von gefährlichen Abfällen ist ein erster wichtiger Schritt hin zur Digitalisierung des Abfallmanagements. Doch es nützt nicht viel, wenn dadurch neue Daten-Silos entstehen oder alte bestehen bleiben, weil für jeden Aspekt des innerbetrieblichen Entsorgungsmanagement eine andere Software oder analoge Methoden verwendet werden. Hier müssen intern und extern Prozesse etabliert werden, so dass das eigene Abfallmanagement zentral, digital und vor allem ganzheitlich abgebildet, verwaltet und optimiert werden kann.
Abhilfe schaffen moderne Software-Lösungen, die durch nahtlose Schnittstellen zu eANV-Software wie beispielsweise NSUITE alle Aspekte und Funktionalitäten des Entsorgungsmanagements integrieren. Besteht zwischen der digitalen Abfallmanagement-Plattform und der eANV-Software eine Integration, können relevante Auftragsdaten sicher und automatisch ausgetauscht und alle eANV-Funktionen innerhalb einer einheitlichen Benutzeroberfläche genutzt werden.
Ganz praktisch bedeutet das, dass sich im eANV-Modul der Abfallmanagement-Plattform alle Entsorgungsnachweise und Begleitscheine befinden. Mit Hilfe der eANV-Software-Integration werden diese vom Abfallerzeuger elektronisch signiert und zur Signatur an Beförderer und Entsorger weitergeleitet, welche in der Software nachvollzogen werden kann. Zuletzt erfolgt die sichere Übermittlung durch das Online Services Computer Interface (OSCI) an die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS), die alle Informationen an die zuständigen Erzeuger- und Entsorgerbehörden weiterleitet. Für alle nachweispflichtigen Abfälle wird automatisch ein Register geführt. So können Unternehmen gefährliche und nicht-gefährliche Abfälle innerhalb einer einzigen digitalen Plattform gleichermaßen sicher, effizient und transparent verwalten.