Die Richtlinie über „grüne‟ bzw umweltbezogene Werbeaussagen zielt darauf ab, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu fördern, eine kreislauforientierte und saubere Wirtschaft zu erleichtern und durch die Bekämpfung von Greenwashing die umfassenderen Ziele des Europäischen Green Deals zu unterstützen.
Die vorgeschlagene Richtlinie wird für alle Unternehmen in allen Sektoren gelten, die Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union (EU) verkaufen.
In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Green Claims Directive aus verschiedenen Blickwinkeln:
Die Green Claims Directive (GCD) oder Green Claims-Richtlinie, offiziell bekannt als Directive on the Verifiability and Communication of Environmental Product Claims, ist ein Gesetzesvorschlag der EU zum Schutz von Verbrauchern und Unternehmen vor Greenwashing.
Die GCD zielt darauf ab, irreführende Umweltaussagen von Unternehmen in ihrer Werbung und Produktkennzeichnung zu regulieren. Solche irreführenden Behauptungen halten Verbraucher:innen davon ab, sich für umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen zu entscheiden. Die Richtlinie schafft Transparenz, indem sie sicherstellt, dass Händler den Verbraucher:innen klare und verständliche Informationen über die Umweltaspekte und -auswirkungen von Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen zur Verfügung stellen. So können Verbraucher:innen fundierte Kaufentscheidungen treffen.
Die Green Claims-Richtlinie unterstützt die Ziele des European Green Deal, indem sie Greenwashing, vorzeitige Überalterung von Produkten und unzuverlässige, intransparente Nachhaltigkeitssiegel bekämpft.
Die Europäische Kommission hat den Richtlinienvorschlag am 23. März 2023 veröffentlicht. Am 19. September 2023 erzielten der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie. Diese Einigung behält die Hauptziele der Richtlinie bei und führt gleichzeitig einige Verbesserungen ein, darunter entschiedenere Maßnahmen gegen vorzeitige Veralterung und die Einbeziehung unlauterer Forderungen im Zusammenhang mit der Kompensation von Treibhausgasemissionen.
Die nächsten Schritte umfassen die formelle Verabschiedung durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament, die für November 2023 geplant ist, wobei der Prozess voraussichtlich Anfang 2024 abgeschlossen sein wird. Die einzelnen EU-Länder müssen die GCD dann annehmen und 24 Monate später mit der Umsetzung beginnen.
Stand 2020 gibt es in der EU 230 Umweltzeichen und 100 private Labels für grüne Energie. Die Unternehmen verwenden Begriffe wie "grün", "nachhaltig" und "umweltfreundlich" ohne klare Definitionen, was es für die Verbraucher:innen schwierig macht, die tatsächlichen Umweltauswirkungen der von ihnen gekauften Produkte zu beurteilen. Viele private Umweltzeichen und Umweltaussagen werden von den Unternehmen selbst aufgestellt und können von Dritten nur begrenzt überprüft werden.
„Green Claims sind allgegenwärtig: meeresfreundliche T-Shirts, kohlenstoffneutrale Bananen, bienenfreundliche Säfte, 100% CO2-kompensierte Lieferungen und so weiter. Leider werden diese Behauptungen allzu oft ohne Beweise und ohne Begründung aufgestellt. Das öffnet dem Greenwashing Tür und Tor und benachteiligt Unternehmen, die wirklich nachhaltige Produkte herstellen. Viele Europäer:innen wollen mit ihrem Einkauf zu einer nachhaltigeren Welt beitragen. Sie müssen den Angaben vertrauen können. Mit diesem Vorschlag geben wir den Verbraucher:innen die Sicherheit, dass etwas, das als grün verkauft wird, auch wirklich grün ist.‟
Frans Timmermans, Executive Vice-President for the European Green Deal – 22/03/2023
Die Europäische Kommission berichtete, dass im Jahr 2020 53 % der von ihr untersuchten Umweltaussagen irreführend, unbegründet oder vage waren und 40 % aufgrund fehlender Vorschriften zur Eindämmung von Greenwashing unbegründet waren.
Greenwashing ist eine Praxis, bei der Unternehmen die Verbraucher:innen über ihre negativen Umweltpraktiken oder -auswirkungen in die Irre führen und stattdessen nur positive Informationen über ihre Organisation, Produkte oder Dienstleistungen präsentieren.
Irreführende Umweltaussagen sind sowohl für Verbraucher:innen als auch für Händler ein großes Problem. Sie können das Vertrauen der Öffentlichkeit in Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen untergraben und es Verbraucher:innen und Unternehmen erschweren, sachkundige Entscheidungen zu treffen. Zudem können sie den Übergang zu einer grünen und kreislauforientierten Wirtschaft behindern.
Greenwashing wird immer raffinierter und nimmt heimtückische Formen an. Planet Tracker hat sechs Arten von Greenwashing identifiziert, die von Unternehmen häufig eingesetzt werden:
Die neue Green-Claims-Richtlinie soll alle Formen des Greenwashing bekämpfen, indem sie die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken ändert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf fünf gängige Greenwashing-Praktiken ab:
Die Green Claims Directive schlägt Regelungen vor, die unlautere Geschäftspraktiken und Verkaufsmethoden einschränken, um die Verbraucher:innen zu stärken und einen Übergang zu mehr Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen, die die Green Claims Directive empfiehlt, um Greenwashing zu verhindern, gehören Umweltzeichen-Systemen, Überprüfungsverfahren von Claims und mögliche Strafen durch die EU-Mitgliedstaaten. Damit soll sichergestellt werden, dass Behauptungen und Informationen über Produkte, Dienstleistungen oder Händler korrekt sind.
Die Green Claims Directive hat spezifische Anforderungen für Umweltzeichen-Systeme (Environmental Labelling Schemes, ELS) eingeführt. Dabei handelt es sich um Zertifizierungssysteme, welche die Übereinstimmung eines Produkts, eines Verfahrens oder eines Händlers mit den Anforderungen der Umweltkennzeichnung überprüfen. Die Richtlinie schränkt auch die Einführung neuer Umweltzeichen ein, sofern sie nicht durch EU-Recht festgelegt sind. Einzelne Mitgliedstaaten können keine neuen Systeme einführen.
Die Mitgliedstaaten müssen Verfahren einrichten, um zu überprüfen, ob die von Produkten oder Händlern gemachten Angaben den Anforderungen der Green-Claims-Richtlinie entsprechen. Der Gutachter muss eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle sein, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akkreditiert ist. Die Akkreditierung muss die Anforderungen der Green Claims Directive erfüllen, einschließlich der wichtigsten, die unten aufgeführt sind:
Die EU schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen Umweltzeichen-Systeme Sanktionen verhängen. Die Sanktionen müssen verhältnismäßig, wirksam und abschreckend sein, um von Verstößen abzuschrecken, und sie müssen gerecht angewendet werden.
Die Green Claims Directive gibt auch Verbraucher:innen die Möglichkeit, gegen Verstöße gegen Umweltzeichen-Systeme vorzugehen, einschließlich Sammelklagen. Auf diese Weise können Verbraucher:innen Einfluss darauf nehmen, dass Produkte und Händler wahrheitsgemäße Umweltangaben machen.
Der Vorschlag für die Green-Claims-Richtlinie wird für freiwillige Angaben und Kennzeichnungen gelten, die sich auf die Umweltauswirkungen, die Leistung oder den Aspekt eines Produkts oder des Händlers selbst beziehen. Ganz konkret:
Unternehmen, die freiwillig Umweltaussagen machen, müssen Mindestanforderungen an die Begründung, Kommunikation und Überprüfung der Umweltaussagen erfüllen.
„Die Verabschiedung der Green Deal Directive ist nicht nur ein Bekenntnis zur Nachhaltigkeit, sondern auch eine visionäre Investition in eine bessere und grünere Zukunft. Wir bei Resourcify glauben, dass der Green Deal die Unternehmen zu mehr Transparenz anspornt und sich an den übergeordneten Zielen der Kommission orientiert. Das schützt nicht nur die Umwelt. Es ebnet auch den Weg für Innovation, Wachstum und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Gemeinsam können wir eine nachhaltige Welt schaffen, in der Unternehmen florieren und unser Planet gedeiht.‟ – Gary Lewis, CEO von Resourcify
Die Green Claims Directive gilt für alle Branchen und Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in der EU verkaufen – mit Ausnahme einiger Sonderfälle:
Sobald die 27 EU-Mitgliedsstaaten dem Vorschlag zugestimmt haben und er zum Gesetz wird, haben sie 18 Monate Zeit, um nationale Gesetze zur Umsetzung der Green Claims Directive zu verabschieden. Danach haben die Mitgliedsstaaten 6 Monate Zeit, um mit der Anwendung der neuen Regeln zu beginnen. Jeder EU-Mitgliedstaat könnte seine eigene Variante der Green Claims Directive entwickeln, wobei einige ehrgeiziger sein könnten als andere.
Finden Sie heraus, wie deutsche Unternehmen Nachhaltigkeit in ihrem Geschäft fördern und darüber berichten.
Die Bestimmungen der Green Claims Directive treten Anfang 2026 in Kraft und Sie sollten sicherstellen, dass Ihr Unternehmen Greenwashing vermeidet. Im Folgenden finden Sie einige Tipps, die Sie schon jetzt umsetzen können:
1. Untermauern Sie Ihre Behauptungen mit wissenschaftlichen Beweisen und unabhängiger Überprüfung
Unternehmen, die Umweltaussagen treffen, müssen diese mit substanziellen, allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweisen belegen, die die relevanten Umweltauswirkungen und Kompromisse aufzeigen. Lassen Sie die Nachhaltigkeitsbehauptungen Ihres Unternehmens von einem unabhängigen Prüfer anhand der Anforderungen der Richtlinie verifizieren und erhalten Sie ein EU-weit anerkanntes Konformitätszertifikat.
2. Stellen Sie sicher, dass die Vergleiche fair und gleichwertig sind
Sammeln Sie Daten, um sicherzustellen, dass Ihre Vergleiche von Produkten und/oder Unternehmen unparteiisch sind und auf ähnlichen Informationen und Daten beruhen. Dadurch werden irreführende Vergleiche vermieden, die ein falsches Bild der Umweltleistung vermitteln.
3. Entfernen Sie pauschale Angaben zur Gesamtbewertung
Angaben oder Kennzeichnungen, die eine Gesamtbewertung verwenden, um die Gesamtumweltauswirkungen eines Produkts darzustellen (z. B. in Bezug auf die biologische Vielfalt, das Klima, den Wasserverbrauch oder den Boden), sind nicht mehr zulässig, es sei denn, sie stehen im Einklang mit den EU-Vorschriften. Die Green Claims Directive bevorzugt spezifischere und transparentere Umweltaussagen anstelle von pauschalen Wertungen.
4. Überprüfen Sie Ihre Umweltzeichen-Systeme
Überprüfen Sie Ihre Umweltzeichen-Systeme, um Zuverlässigkeit zu gewährleisten, und wählen Sie Systeme auf EU-Ebene, um die Bemühungen um Umweltzeichen zu standardisieren. Die Green Claims Directive verbietet neue private Kennzeichnungssysteme innerhalb und außerhalb der EU.
5. Nutzen Sie transparente und überprüfte Umweltzeichen
Umweltzeichen sollten transparent sein, von dritter Seite überprüft werden und regelmäßigen Überprüfungen unterliegen. Wenn möglich, sollte das EU Ecolabel gewählt werden, um einen einheitlichen und seriösen Ansatz für Umweltzeichen zu gewährleisten.
Obwohl die Green Claims Directive der EU Nachhaltigkeit auf einer breiteren politischen Ebene behandelt, ist sie nicht die einzige Richtlinie, die die Kommission umgesetzt hat, um mehr Transparenz im Binnenmarkt zu schaffen. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) zielt beispielsweise auf den Unternehmenssektor ab und soll sicherstellen, dass Unternehmen transparente und vergleichbare Informationen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -auswirkungen bereitstellen. Diese Richtlinien ergänzen sich gegenseitig bei der Förderung eines nachhaltigeren und transparenteren Unternehmensumfelds in der Europäischen Union.
Die Green Claims Directive ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Umweltaussagen in der Werbung korrekt und aussagekräftig sind, was sowohl den Verbrauchern als auch den Unternehmen zugute kommt. Die Unternehmen werden davon profitieren, dass sie das Vertrauen der Verbraucher:innen gewinnen, Strafen vermeiden und die Transparenz verbessern können. Darüber hinaus schafft die Richtlinie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und wird den Handel mit umweltfreundlichen und nachhaltigen Waren und Dienstleistungen fördern.