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BEHG erklärt: CO2-Preis für Abfallverbrennung ab 2024

Seit 2024 ist Abfallverbrennung teurer, da CO2-Emissionen im Emissionshandel berücksichtigt werden. Betreiber müssen Emissionszertifikate erwerben; Preise steigen auf 40 € (2024) und 50 € (2025). Im Webinar erklärt RA Dr. Anno Oexle den Emissionshandel, rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen.

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BEHG erklärt: CO2-Preis für Abfallverbrennung ab 2024

Seit Anfang dieses Jahr ist die Abfallverbrennung teurer! Dies betrifft insbesondere Unternehmen mit Abfällen, die thermisch verwertet werden. Grund dafür ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), wodurch nun auch CO2-Emissionen aus Abfällen ab Januar 2024 dem nationalen Emissionsrechtehandel unterliegen.

Gemäß § 3 Nr. 3c BEHG ist der Betreiber der Abfallverbrennungsanlage für die Einhaltung verantwortlich und verpflichtet, Emissionszertifikate zu erwerben. Die Zertifikatspreise sollen 2024 auf 40 € und 2025 auf 50 € erhöht werden. Konkret heißt dies, dass die Kosten für die Abfallverbrennung teurer werden und wenn diese umgelegt werden, müssen Unternehmen entsprechend mehr dafür zahlen.

Rechtsanwalt Dr. Anno Oexle führt Sie als Experte für Umweltrecht durch das Thema und beantwortet Ihre persönlichen Fragen.

In diesem Webinar erfahren Sie:

  • wie der Emissionshandel funktioniert und inwieweit Ihre Abfälle betroffen sind
  • wie der rechtliche Rahmen für den Umgang mit den Preissteigerungen aussieht
  • was Ihre Handlungsmöglichkeiten als Abfallbeauftragter Ihres Unternehmens im Vertragsvollzug mit Entsorgungsdienstleistern sind
  • welche Chancen und Risiken die neue Bepreisung mit sich bringt

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